Mitteilungen
  23 .jahrgang, nr. 2 Juni 2006

I N H A L T

seite 2: fortsetzung inhaltsverzeichnis und termine

seite 3: p rof. dr. m. kunze

tbe als gesundheits-herausforderung

seite 3: prof. dr.s. randolph

geographische verteilung des fsme-vorkommens

seite 4: prof. dr. j. süss

die zunehmende fsme-inzidenz in europa

seite 5: prim. dr. u. baumhackl

schwere und folgeschäden einer fsme-erkrankung bei kindern und erwachsenen

seite 5: dr. p. rendi-wagner

fsme-vorbeugung für reisende

seite 6: aus dem epidemiologischen bulletin des robert koch-instituts

fsme: zum aktuellen vorkommen in deutschland

seite 8: deutsches grünes kreuz

fsme: die fünf wichtigsten experten-tipps

seite 9: deutsches grünes kreuz

zeckenschutz bei vierbeinern nicht vergessen

seite 10: deutsches grünes kreuz

borreliose: keine impfung

seite 11: deutsches grünes kreuz

umgang mit geflügelprodukten in zeiten der vogelgrippe

seite 11: d eutsches grünes kreuz

im ruhrgebiet und in baden-württemberg grassieren die masern

seite 12: priv.-doz, dr, m. borte

neue aspekte zu impfungen bei immunsupprimierten und chronisch kranken

seite 13: Dr. J. Wendisch

die impfung danach: postexpositions- und riegelungsimpfungen

seite 15: prof. dr. p. wutzler

zosterimpfung – utopie oder segen ?

seite 16: prof. dr. b. schneeweiß

humane papilloma viren(hpv) – neue möglichkeiten der krebsprävention

seite 16: dr. g. kilian-kornell

umgang mit impfskeptikern

seite 17: dr. g. buschhausen-denker

das konzept der neuen trba 300 „arbeitsmedizinische vorsorge“

seite 17: dr. m. goedecke

arbeitsschutz bei kinderkrankheiten

seite 18: aus dem epidemiologischen bulletin des robert koch-instituts

chikungunya-fieber – eine übersicht

seite 20: aus dem epidemiologischen bulletin des robert koch-instituts

chikungunya-fieber: bericht über eine erkrankung nach rückkehr aus mauritius

seite 20: aus dem eopidemiologischen bulletin des robert koch-instituts

melderegelung bei chikungunya-fieber

seite 21: dipl.-ing . a. wittmann

was kostet eine nadelstichverletzung ?

seite 21: prof. dr. h.-m. sass

medizinische ethik bei notstand, krieg und terror

seite 26: dr. g. dobler

kurz berichtet – epidemiologische nachrichten

zusÄtzliche keuchhustenimpfung für alle fünf- bis sechsjÄhrigen empfohlen; masern in deutschland; masern in england und wales; masern in venezuela; masern in australien; mumps in den usa; chikungunya fieber in malaysia; affenpocken im sudan; norovirus-infektion auf kreuzfahrtschiff in der karibik; pest in den usa; ehec-infektionen in norwegen; pilzkeratitis in den usa


termine


10. NIEDERBAYERISCHER TAG DER REISEMEDIZIN

Samstag 1. JULI 2006 9:00 –16:00 UHR

KULTUR- UND KONRESSZENTRUM, STADTHALLE DEGGENDORF
EDLMAIRSTRASSE 2, 94469 DEGGENDORF

( die teilnahme ist kostenlos und wird mit fortbildungspunkten zertifiziert)


SYMPOSION 2006: REISEN UND GESUNDHEIT

21. KONGRESS FÜR IMPFEN, REISEN UND GESUNDHEIT

Samstag 23. September 2006, 9 – 17 Uhr.

HOLIDAY INN MUNICH CITY CENTRE München

gegenüber Gasteig Kulturzentrum, Hochstraße 3, 81669 München

( Die Teilnahme ist kostenlos und wird mit Fortbildungspunkten zertifiziert)


Bezugsbedingungen: Die Herstellung und Herausgabe der M itteilungenerfolgt durchdie Reisen und Gesundheit GmbH im Auftrag der Bayerischen Gesellschaft für I mmun-, Tropenmedizin und I mpfwe­sen e.V. Sitz: 80333 M ünchen, Briennerstr.11 Der Bezug ist für M itglieder der Gesellschaft im M itgliedbeitrag enthalten. Jahresabonnement €80, --incl. Versand in Deutschland. Der Nachdruckist nur unverändert und mit Quellenangabe nachGenehmigung gestattet. Zwei Belegexemplarewerden erbeten. Für den Inhalt der Artikel und sonstige Informationen ist ausschließlich der jeweilige Verfasser verantwortlich. Eine Haftung des Vereins, seiner Mitglieder und Organe ist ausgeschlossen. Für in den Mitteilungen der Bayerischen Gesellschaft für Immun-, Tropenmedizin und Impfwesene.V. gegebenen Empfehlungen und aufgeführten Daten, z.B. über Impfvorschriften, Einreisevorschriften und der Epidemiologie wird keine Gewähr übernommen. Gleiches gilt für Angaben von Arzneimitteln, insbesondere bei Dosisangaben und Applikationsformangaben. Esgelten immer dieVorschriften und HinweisedesHerstellers.

Bei Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen; Warenbezeichnungen usw., auch ohne besondere Kenn-zeichnung ist nicht davon auszugehen, daß solche Namen i m Sinne der Warenzeichen- und Marken-schutzgesetzgebung als frei zu betrachten sind.

fortsetzung inhaltsverzeichnis seite 2

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